Dies ist mit einem PCR-Test oder mit einem Antigen-Schnelltest möglich. Die betroffenen Arbeitnehmer oder Selbständigen müssen immer ein
Passenger Location Form (PLF) bei ihrer Ankunft in Belgien ausfüllen und also den Beweis eines negativen PCR-Test (der in den 72 Stunden im voraus gemacht wurde) vorlegen können. Mit Hilfe des PLF kann bestimmt werden, ob eine verpflichte Quarantäne eingehalten muss sein.
Wenn es sich um eine
Berufsreise von mindestens 48 Stunden handelte im Auftrag von einem belgischen Arbeitnehmer, von einem belgischen Auftraggeber oder von einem auf dem belgischen Gebiet gelegen Unternehmen, kann das
BTA Formular gebraucht sein, was das Risiko einer verpflichteten Quarantäne reduziert aber nicht abschafft. Falls der Nicht-Einwohner über eine gültige Zertifikationsnummer dem Vorfahren gemäß nicht verfügt, kann die
Rubrik Berufsreise nicht im PLF aktiviert werden; es handelt sich also um eine nicht berufliche Reise mit eine verpflichteten Quarantäne.
Im Falle von
Berufsreisen von kürzerer Dauer über die Grenze (weniger als 48 Stunden), muss die Person, die aus Belgien geht oder in Belgien kommt über eine ehrenwörtliche Erklärung verfügen. Ein
Musterformular wird vom Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten zur Verfügung gestellt werden.
Fahrgäste, die in Belgien aus Großbritannien, aus Südafrika oder Südamerika müssen immer eine Quarantäne von 10 Tagen einhalten mit einem PCR Test auf Tag 1 und Tag 7.