• ConstruBadge
  • Avantages et soutien
  • Avantages ouvrier
  • Formations
  • Bien-être
  • Publications
  • FAQ

Muss ein ausländischer Arbeitnehmer, die in Belgien kommt oder zurückkommt eine Quarantänezeit einhalten?

Jeder Nicht-Einwohner, der in Belgien reist muss, außer ein negativer PCR-Test von vor seiner Reise bei seiner Ankunft in Belgien erneut getestet sein.  


Dies ist mit einem PCR-Test oder mit einem Antigen-Schnelltest möglich. Die betroffenen Arbeitnehmer oder Selbständigen müssen immer ein Passenger Location Form (PLF) bei ihrer Ankunft in Belgien ausfüllen und also den Beweis eines negativen PCR-Test (der in den 72 Stunden im voraus gemacht wurde) vorlegen können. Mit Hilfe des PLF kann bestimmt werden, ob eine verpflichte Quarantäne eingehalten muss sein.

Wenn es sich um eine Berufsreise von mindestens 48 Stunden handelte im Auftrag von einem belgischen Arbeitnehmer, von einem belgischen Auftraggeber oder von einem auf dem belgischen Gebiet gelegen Unternehmen, kann das BTA Formular gebraucht sein, was das Risiko einer verpflichteten Quarantäne reduziert aber nicht abschafft. Falls der Nicht-Einwohner über eine gültige Zertifikationsnummer dem Vorfahren gemäß nicht verfügt, kann die Rubrik Berufsreise nicht im PLF aktiviert werden; es handelt sich also um eine nicht berufliche Reise mit eine verpflichteten Quarantäne. 

Im Falle von Berufsreisen von kürzerer Dauer über die Grenze (weniger als 48 Stunden), muss die Person, die aus Belgien geht oder in Belgien kommt über eine ehrenwörtliche Erklärung verfügen. Ein Musterformular wird vom Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. 

Fahrgäste, die in Belgien aus Großbritannien, aus Südafrika oder Südamerika müssen immer eine Quarantäne von 10 Tagen einhalten mit einem PCR Test auf Tag 1 und Tag 7.